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Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Waldenmaier erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt zusätzlich:
Die widerspruchslose Entgegennahme von Auftragsbestätigungen, in denen auf diese Bedingungen Bezug genommen ist, gilt als Anerkennung. Wir liefern nur zu diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
Der Käufer hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass:
Erforderlich werdende Wasserhaltungsarbeiten, Auftriebssicherungen und durch besonders schwierigen Boden bedingte Erdarbeiten werden gegen Nachweis berechnet. Sollte der vorhandene Boden nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zum Verfüllen geeignet sein, geht die Lieferung von geeignetem Verfüllungsmaterial sowie die Abfuhr des dadurch zusätzlich anfallenden Bodens (Bodenaustausch) zu Lasten des Kunden.
Sofern nicht ein früherer Termin vereinbart ist, muss der Abruf unserer Leistungen spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss bei uns eingegangen sein. Innerhalb weiterer 3 Monate ist uns dann Gelegenheit zur Erbringung unserer Leistungen zu geben. Werden die vorgenannten Fristen nicht eingehalten, so wird in Abweichung von Ziff. 3 dieser Bedingungen der Gesamtpreis der uns übertragenen Leistungen laut Auftragsbestätigung neun Monate nach Vertragsabschluss zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig.
Bei Bestellungen von Waren via Internet, Email, Telefon, Fax oder Briefpost bei denen uns die Maße und Daten vom Kunden mitgeteilt werden, ist der Kunde für die Richtigkeit dieser Maße und Ausführung der Ware selbst verantwortlich. Eine Rücknahme oder Umtausch der Bestellung ist nicht möglich, da diese Artikel Einzelanfertigungen auf Maß für den jeweiligen Auftrag sind. Siehe Widerrufsrecht bei individuell hergestellten Waren (§ 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
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Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen der Fa. Waldenmaier und den Vertragspartnern geschlossenen Verträgen ist der Sitz der Fa. Waldenmaier. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Fa. Waldenmaier, wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen oder des Teils der Bestimmungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung bzw. Teil der Bestimmung ist dann so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht wird. Dasselbe gilt für die Durchführung des Vertrages, auch wenn eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.